Sicherheitsunterweisungen digital und vor Ort
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht — mindestens einmal jährlich, bei Neueinstellungen sogar vor Arbeitsbeginn. Sifano führt Ihre Unterweisungen durch und dokumentiert alles rechtskonform.
Welche Unterweisungen sind Pflicht?
Nach ArbSchG §12 müssen Sie Ihre Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Pflicht-Themen sind u. a.: Allgemeine Arbeitssicherheit und Brandschutz, arbeitsplatzspezifische Gefährdungen aus der Gefährdungsbeurteilung, Umgang mit Gefahrstoffen und Maschinen, Erste Hilfe und Verhalten im Notfall sowie Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Digital oder vor Ort — Sie entscheiden
Sifano bietet beide Varianten: Vor-Ort-Unterweisungen durch unsere SiFa direkt in Ihrem Betrieb oder digitale Unterweisungen für Standardthemen. Beide Varianten werden rechtskonform dokumentiert. Die Kombination aus beidem ist oft die effizienteste Lösung.
Dokumentation und Nachweisführung
Jede Unterweisung wird mit Datum, Thema, Teilnehmern und Unterschriften dokumentiert. So haben Sie bei Kontrollen durch die BG oder Behörden alle Nachweise sofort parat. Sifano archiviert die Dokumentation digital für Sie.
Ihre Vorteile mit Sifano
- Durchführung vor Ort oder digital
- Alle Pflicht-Themen nach ArbSchG §12
- Dokumentation mit Teilnehmerlisten
- Rechtskonformer Nachweis für BG und Behörden
- Auf Ihre Branche zugeschnitten
- Keine Vertragsbindung
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Häufige Fragen
Wie oft müssen Unterweisungen stattfinden?
Mindestens einmal jährlich. Bei Neueinstellungen, Versetzungen oder nach Unfällen zusätzlich. Für Jugendliche gilt: mindestens halbjährlich.
Darf ich Unterweisungen digital durchführen?
Ja, für viele Standardthemen sind digitale Unterweisungen zulässig. Bei arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen empfehlen sich jedoch Vor-Ort-Unterweisungen mit praktischer Demonstration.
Was passiert ohne Unterweisungen?
Fehlende Unterweisungen sind ein Verstoß gegen ArbSchG §12 und können mit Bußgeldern geahndet werden. Bei Arbeitsunfällen haftet der Arbeitgeber persönlich, wenn die vorgeschriebene Unterweisung nicht stattgefunden hat.
Bereit für rechtssichere Arbeitssicherheit?
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