Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Pflicht im Arbeitsschutz. Sifano erstellt sie professionell für alle Ihre Arbeitsplätze — rechtskonform, verständlich und auf Ihre Branche zugeschnitten.

Warum eine professionelle Gefährdungsbeurteilung?

Jeder Arbeitgeber muss nach ArbSchG §5 eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten erstellen. Fehlt sie oder ist sie mangelhaft, drohen Bußgelder bis 25.000 Euro und persönliche Haftung bei Unfällen. Eine professionelle GBU durch eine qualifizierte Fachkraft stellt sicher, dass alle Gefährdungen erkannt und Maßnahmen dokumentiert sind.

Was ist in unserer Gefährdungsbeurteilung enthalten?

Unsere Gefährdungsbeurteilung umfasst: Begehung und Analyse aller Arbeitsplätze, Identifikation aller physischen und psychischen Gefährdungen, Bewertung der Risiken und Festlegung von Schutzmaßnahmen, Dokumentation nach ArbSchG §6 sowie einen Maßnahmenplan mit Fristen und Verantwortlichkeiten. Auf Wunsch erstellen wir auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

So läuft es ab

Nach Ihrer Anfrage besprechen wir Ihren Bedarf in einem kurzen Telefonat. Unsere SiFa kommt zu einer Betriebsbegehung vor Ort. Anschließend erstellen wir die vollständige Gefährdungsbeurteilung und besprechen die Ergebnisse und Maßnahmen mit Ihnen. Die fertige GBU erhalten Sie als digitales Dokument.

Ihre Vorteile mit Sifano

  • Professionelle GBU durch qualifizierte SiFa
  • Für alle Branchen und Arbeitsplätze
  • Physische und psychische Gefährdungen
  • Rechtskonform nach ArbSchG §5 und §6
  • Inklusive Maßnahmenplan mit Fristen
  • Betriebsbegehung vor Ort

Kostenlose Beratung anfragen

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Häufige Fragen

Kann ich die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen?

Grundsätzlich ja — der Arbeitgeber ist verantwortlich. In der Praxis empfiehlt sich die Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, da Fachwissen zu Gefährdungen und gesetzlichen Anforderungen nötig ist.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, nach Unfällen, bei neuen Erkenntnissen oder mindestens bei der jährlichen Überprüfung. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht.

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Kosten hängen von der Anzahl der Arbeitsplätze, der Branche und dem Umfang ab. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot — die Erstberatung ist kostenlos.

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