Arbeitsmedizinische Vorsorge komplett organisiert

Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge — als Arbeitgeber müssen Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Sifano organisiert alles für Sie: vom Betriebsarzt bis zur Dokumentation.

Pflichtvorsorge vs. Angebotsvorsorge

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet drei Vorsorgearten: Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber veranlassen — ohne sie darf der Mitarbeiter die Tätigkeit nicht ausüben. Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten — die Teilnahme ist für den Mitarbeiter freiwillig. Wunschvorsorge kann der Mitarbeiter auf eigenen Wunsch erhalten, sofern ein Zusammenhang mit der Arbeit besteht.

Welche Untersuchungen gibt es?

Die konkreten Untersuchungen richten sich nach den Gefährdungen am Arbeitsplatz. Häufige Beispiele sind: Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge (G37), Lärmbelastung (G20), Gefahrstoffexposition, Fahr- und Steuertätigkeiten (G25), Arbeiten in Hitze oder Kälte sowie Nachtarbeit. Der Betriebsarzt legt anhand der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Vorsorge nötig ist.

Sifano organisiert Ihre Vorsorge

Wir kümmern uns um die komplette Organisation: Auswahl des passenden Betriebsarztes, Terminplanung und Einladung der Mitarbeiter, Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen sowie die rechtskonforme Dokumentation und Bescheinigung. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Ihre Vorteile mit Sifano

  • Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
  • Erfahrene Betriebsärzte bundesweit
  • Terminplanung und Einladung übernehmen wir
  • Rechtskonforme Dokumentation
  • Abstimmung mit der Gefährdungsbeurteilung
  • Keine Vertragsbindung

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Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Häufige Fragen

Welche Vorsorge ist Pflicht?

Pflichtvorsorge ist z. B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, extremem Lärm oder bestimmten biologischen Arbeitsstoffen vorgeschrieben. Die ArbMedVV regelt genau, welche Tätigkeiten Pflichtvorsorge erfordern.

Wer trägt die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorge?

Der Arbeitgeber. Alle Kosten für Pflicht- und Angebotsvorsorge müssen vom Unternehmen getragen werden. Die Untersuchungen finden während der Arbeitszeit statt.

Wie oft muss Vorsorge durchgeführt werden?

Die Fristen hängen von der Vorsorgeart und den Gefährdungen ab. Typisch sind Intervalle von 12 bis 36 Monaten. Der Betriebsarzt legt die Fristen individuell fest.

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