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Sicherheitstechnische Betreuung: Modelle, Pflichten und Kosten

9. April 2026
10 Min. Lesezeit

Sicherheitstechnische Betreuung: Modelle, Pflichten und Kosten

Die sicherheitstechnische Betreuung ist eine gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber in Deutschland. Doch welches Betreuungsmodell gilt für Ihr Unternehmen? Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit? Und was passiert, wenn Sie die Betreuung nicht sicherstellen? Dieser Artikel gibt Ihnen den kompletten Überblick.

Gesetzliche Grundlage: ASiG und DGUV Vorschrift 2

Die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Es verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und einen Betriebsarzt zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert, in welchem Umfang die Betreuung erfolgen muss.

Ab dem ersten Mitarbeiter gilt die volle Betreuungspflicht -- unabhängig von Branche, Rechtsform oder Beschäftigungsart. Auch Minijobber, Werkstudenten und Praktikanten zählen als Beschäftigte.

Die drei Betreuungsmodelle

Regelbetreuung für Kleinbetriebe (bis 10 Beschäftigte)

Für Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sieht die DGUV Vorschrift 2 ein vereinfachtes Modell vor:

  • Der Unternehmer nimmt an Motivations- und Informationsmaßnahmen seiner BG teil
  • Eine Grundbetreuung durch SiFa und Betriebsarzt ist trotzdem erforderlich
  • Zusätzlich erfolgt eine anlassbezogene Betreuung bei besonderen Anlässen (neue Arbeitsplätze, Unfälle, wesentliche Änderungen)

Regelbetreuung für mittlere und große Betriebe (ab 11 Beschäftigte)

Ab 11 Beschäftigten gelten feste Einsatzzeiten pro Mitarbeiter und Jahr. Die Einsatzzeit hängt von der Betreuungsgruppe ab, die sich aus dem WZ-Code (Wirtschaftszweig) Ihres Unternehmens ergibt:

| Betreuungsgruppe | Einsatzzeit (Stunden/MA/Jahr) | Typische Branchen | |---|---|---| | Gruppe I | 2,5 h | Baugewerbe, Bergbau | | Gruppe II | 1,5 h | Handwerk, Produktion | | Gruppe III | 0,5 h | Büro, Verwaltung, IT |

Die Einsatzzeit wird zwischen SiFa (mindestens 20 %) und Betriebsarzt (mindestens 20 %) aufgeteilt. Zusätzlich kommt die betriebsspezifische Betreuung hinzu, deren Umfang individuell ermittelt wird.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung (bis 50 Beschäftigte)

Einige Berufsgenossenschaften bieten für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten ein alternatives Modell an:

  • Der Unternehmer absolviert spezielle Schulungen und übernimmt mehr Eigenverantwortung
  • Die SiFa und der Betriebsarzt werden nur bei Bedarf hinzugezogen
  • Die Kosten sind oft niedriger als bei der Regelbetreuung

In der Praxis wählen die meisten KMU die Regelbetreuung, da sie weniger Eigeninitiative erfordert und mehr Rechtssicherheit bietet.

Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet:

  1. Eine qualifizierte SiFa zu bestellen (Bestellurkunde)
  2. Einen Betriebsarzt zu bestellen (Bestellurkunde)
  3. Die vorgeschriebenen Einsatzzeiten sicherzustellen
  4. SiFa und Betriebsarzt Zugang zum Betrieb zu gewähren
  5. Sie über Änderungen im Betrieb zu informieren
  6. Die Empfehlungen der SiFa nachweislich zu prüfen und ggf. umzusetzen

Was die SiFa konkret macht

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat folgende Kernaufgaben:

  • Betriebsbegehungen durchführen und Gefährdungen identifizieren
  • Bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen
  • Arbeitsplätze beurteilen und Verbesserungen vorschlagen
  • Bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstung beraten
  • Unterweisungen unterstützen oder durchführen
  • Bei Unfallanalysen mitwirken

Kosten der sicherheitstechnischen Betreuung

Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Betreuungsmodell: Regelbetreuung ist teurer als alternative Betreuung
  • Betreuungsgruppe: Höhere Gruppen (I, II) bedeuten mehr Einsatzzeit und höhere Kosten
  • Mitarbeiterzahl: Die Kosten skalieren mit der Anzahl der Beschäftigten
  • Branche: Branchen mit höheren Gefährdungen erfordern mehr Betreuung

Typische Kostenspannen

| Betriebsgröße | Kosten SiFa (pro Jahr) | Kosten Betriebsarzt (pro Jahr) | |---|---|---| | 1–10 MA | 300–800 € (pauschal) | 200–500 € (pauschal) | | 11–50 MA | 20–50 € pro MA | 15–40 € pro MA | | Über 50 MA | Individuell nach Einsatzzeit | Individuell nach Einsatzzeit |

Bei einer kombinierten Betreuung (SiFa + Betriebsarzt aus einer Hand) sind oft Paketpreise möglich, die günstiger sind als die Einzelbeauftragung.

Intern oder extern?

Für die meisten KMU ist die externe Betreuung die bessere Wahl:

  • Keine Personalkosten für eine interne SiFa
  • Sofort verfügbar -- keine Ausbildung nötig (die SiFa-Ausbildung dauert mehrere Monate)
  • Branchenerfahrung durch Betreuung vieler verschiedener Unternehmen
  • Flexibel: Betreuungsumfang passt sich Ihrer Betriebsgröße an

Eine interne SiFa lohnt sich erst ab ca. 500 Mitarbeitern oder bei sehr speziellen Gefährdungen.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die Betreuungspflicht können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§24 ASiG). Darüber hinaus:

  • Bei Arbeitsunfällen ohne SiFa-Betreuung droht persönliche Haftung des Unternehmers
  • Die BG kann Beitragszuschläge erheben
  • Behörden können die Betriebserlaubnis einschränken

Fazit

Sicherheitstechnische Betreuung ist keine Option, sondern Pflicht. Das richtige Betreuungsmodell hängt von Ihrer Betriebsgröße und Branche ab. Für KMU ist die externe Betreuung fast immer die wirtschaftlichste Lösung. Wenn Sie unsicher sind, welches Modell für Sie gilt, lassen Sie sich kostenlos beraten.

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