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Betriebsanweisung erstellen: Pflicht, Aufbau und Beispiele

19. März 2026
8 Min. Lesezeit

Was ist eine Betriebsanweisung?

Eine Betriebsanweisung ist ein verbindliches Dokument des Arbeitgebers, das Beschäftigte über Gefahren am Arbeitsplatz informiert und Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensregeln festlegt. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Bedienungsanleitung des Herstellers — die Betriebsanweisung ist betriebsspezifisch und auf die konkreten Arbeitsbedingungen vor Ort zugeschnitten.

Betriebsanweisungen sind ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und bilden die Grundlage für Unterweisungen der Mitarbeiter.

Wichtig: Betriebsanweisungen müssen in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache und Form abgefasst werden. Bei fremdsprachigen Mitarbeitern kann eine Übersetzung erforderlich sein.

Wann sind Betriebsanweisungen Pflicht?

Betriebsanweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben für:

Gefahrstoffe (GefStoffV §14)

Wenn Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen, muss der Arbeitgeber eine Betriebsanweisung erstellen. Dies betrifft:

  • Chemikalien (Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Lacke, Klebstoffe)
  • Stäube (Holzstaub, Metallstaub, Mehlstaub)
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Produkte, die als gefährlich eingestuft sind (GHS-Kennzeichnung)

Arbeitsmittel (BetrSichV §12)

Für Arbeitsmittel mit besonderen Gefährdungen sind Betriebsanweisungen erforderlich:

  • Maschinen und Anlagen mit Verletzungsgefahr
  • Druckbehälter und Druckgeräte
  • Aufzüge und Krane
  • Elektrische Betriebsmittel mit besonderer Gefährdung
  • Handgeführte Werkzeuge mit hohem Risiko

Weitere Anlässe

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) — Tragepflicht und richtige Benutzung
  • Alleinarbeit — besondere Schutzmaßnahmen
  • Arbeiten in Höhen — Absturzsicherung
  • Brandschutz — Verhalten im Brandfall

Der standardisierte Aufbau einer Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen folgen einem einheitlichen Aufbau, der durch die DGUV und technische Regeln vorgegeben ist. Das Dokument ist typischerweise eine Seite lang und verwendet farbige Bereiche zur besseren Übersichtlichkeit:

1. Kopfbereich

  • Betriebsname und Logo
  • Titel: „Betriebsanweisung Nr. XX"
  • Bezeichnung: Name des Gefahrstoffs / der Maschine / der Tätigkeit
  • Geltungsbereich: Für welchen Arbeitsbereich / welche Tätigkeit gilt sie?
  • Datum der Erstellung / letzten Aktualisierung

2. Gefahren für Mensch und Umwelt (orange)

  • Welche Gefahren gehen von dem Stoff / der Maschine aus?
  • GHS-Piktogramme bei Gefahrstoffen
  • Mögliche gesundheitliche Folgen (akut und chronisch)

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (blau)

  • Technische Schutzmaßnahmen (Absaugung, Schutzeinrichtungen)
  • Organisatorische Maßnahmen (Zugangsregeln, Arbeitszeitbegrenzungen)
  • Persönliche Schutzausrüstung (welche PSA ist zu tragen?)
  • Verbote (was darf nicht getan werden?)
  • Hygienemaßnahmen

4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall (orange)

  • Was tun bei Fehlfunktionen der Maschine?
  • Verhalten bei Freisetzung von Gefahrstoffen
  • Wer ist zu benachrichtigen?
  • Wie wird der Bereich gesichert?

5. Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe (grün)

  • Sofortmaßnahmen bei Verletzungen oder Kontamination
  • Spezifische Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Notrufnummern
  • Standort des nächsten Verbandkastens / der Augendusche

6. Instandhaltung und Entsorgung (grau)

  • Wartungsintervalle (bei Maschinen)
  • Sachgerechte Entsorgung (bei Gefahrstoffen)
  • Reinigung und Pflege
  • Prüffristen

7. Unterschrift

  • Unterschrift des Arbeitgebers / der verantwortlichen Person
  • Datum der Inkraftsetzung

Beispiel 1: Betriebsanweisung Gefahrstoff — Isopropanol

| Abschnitt | Inhalt | |---|---| | Bezeichnung | Isopropanol (2-Propanol), Reinigungsmittel | | Gefahren | Leicht entzündbar (H225), Augenreizung (H319), Schwindel bei Einatmen (H336). GHS-Piktogramme: Flamme, Ausrufezeichen | | Schutzmaßnahmen | Von Zündquellen fernhalten. Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Chemikalienhandschuhe (Nitril) und Schutzbrille tragen. Behälter geschlossen halten. | | Störfall | Bei Verschütten: Raum lüften, Zündquellen beseitigen, mit saugfähigem Material aufnehmen. Bei Brand: CO₂- oder Pulverlöscher verwenden. | | Erste Hilfe | Augenkontakt: 15 Minuten mit Wasser spülen. Einatmen: An die frische Luft. Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, Arzt rufen. | | Entsorgung | Als Sondermüll entsorgen, nicht ins Abwasser geben. |

Beispiel 2: Betriebsanweisung Maschine — Tischkreissäge

| Abschnitt | Inhalt | |---|---| | Bezeichnung | Tischkreissäge Typ XY, Werkstatt Raum 3 | | Gefahren | Schnittverletzungen durch rotierendes Sägeblatt. Rückschlaggefahr. Augenverletzungen durch Späne. Lärm >85 dB(A). | | Schutzmaßnahmen | Schutzhaube und Spaltkeil verwenden. Schiebestock ab Werkstücklänge unter 120 mm. Gehörschutz und Schutzbrille tragen. Keine Handschuhe tragen! Nur unterwiesene Personen dürfen die Säge bedienen. | | Störfall | Bei ungewöhnlichen Geräuschen: Sofort ausschalten. NOT-AUS betätigen. Erst nach Stillstand des Sägeblatts prüfen. Vorgesetzten informieren. | | Erste Hilfe | Schnittverletzung: Blutung stillen, keimfrei abdecken. Bei schweren Verletzungen: Notruf 112. Amputat in sauberem Beutel kühlen. | | Instandhaltung | Sägeblatt wöchentlich auf Beschädigung prüfen. Spaltkeil und Schutzhaube vor jeder Benutzung kontrollieren. Jährliche Prüfung durch befähigte Person. |

Beispiel 3: Betriebsanweisung Büroarbeitsplatz

Auch für Büroarbeitsplätze können Betriebsanweisungen sinnvoll sein:

| Abschnitt | Inhalt | |---|---| | Bezeichnung | Bildschirmarbeitsplatz | | Gefahren | Muskel-Skelett-Beschwerden durch falsche Haltung. Augenbelastung durch Bildschirmarbeit. Stolper- und Sturzgefahren durch Kabel. | | Schutzmaßnahmen | Stuhl und Tisch ergonomisch einstellen. Bildschirm auf Augenhöhe. Regelmäßige Pausen (Bildschirmpause alle 50 Min.). Kabel ordentlich verlegen. | | Störfall | Bei Defekt elektrischer Geräte: Sofort vom Netz trennen, Hausmeister informieren. Keine eigenständige Reparatur. | | Erste Hilfe | Nächster Verbandkasten: Flur Raum 102. Ersthelfer: [Name, Telefon]. Notruf: 112. |

Häufige Fehler bei Betriebsanweisungen

  1. Kopie der Herstellerinformation — Die Betriebsanweisung muss auf den konkreten Betrieb zugeschnitten sein
  2. Zu lang und kompliziert — Eine Seite pro Betriebsanweisung, einfache Sprache
  3. Nicht aktuell — Betriebsanweisungen müssen bei Änderungen aktualisiert werden
  4. Nicht auffindbar — Muss am Arbeitsplatz zugänglich sein (Aushang oder digital)
  5. Keine Unterweisung — Die Betriebsanweisung allein reicht nicht — Mitarbeiter müssen anhand der Betriebsanweisung unterwiesen werden

Wer erstellt Betriebsanweisungen?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. In der Praxis werden Betriebsanweisungen erstellt von:

  • Der Fachkraft für Arbeitssicherheit — häufigster Fall
  • Dem Betriebsarzt — bei arbeitsmedizinischen Aspekten
  • Führungskräften mit entsprechender Fachkunde
  • Externen Dienstleistern mit arbeitsschutzfachlicher Kompetenz

Die Gefährdungsbeurteilung bildet dabei die Grundlage: Sie identifiziert die Gefahren, die Betriebsanweisung kommuniziert die Schutzmaßnahmen an die Mitarbeiter.

Fazit

Betriebsanweisungen sind ein unverzichtbares Werkzeug der Arbeitssicherheit. Sie informieren Ihre Mitarbeiter klar und verständlich über Gefahren und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Mit dem standardisierten Aufbau, praxisnahen Inhalten und regelmäßiger Aktualisierung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und schützen Ihre Beschäftigten.

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